AGB

Laura Ostrich Photographie AGB´s

Laura Strauß

§1 Allgemeines / Geltungsbereich ​ Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von „Laura Ostrich Photographie“, vertreten durch Laura Ostrich, nachfolgend Fotografin genannt. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen dem Kunden und der Fotografin geschlossen werden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabsprachen sind nur gültig, soweit die Fotografin sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat. ​ ​

§2 Angebot / Leistungsumfang ​ Angebote der Fotografin an den Kunden sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden zustande. Mit Annahme des Angebots erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Art und Umfang der von der Fotografin zu erbringenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der jeweils getroffenen vertraglichen Vereinbarung, insbesondere aus dem Angebot, der Buchungsbestätigung und diesen AGB. Das Vertragsverhältnis umfasst, soweit nicht anders vereinbart, fotografische Dienstleistungen, insbesondere die fotografische Begleitung von Hochzeiten, Paarshootings, Familienshootings, Portraitshootings oder vergleichbaren Fotoaufträgen. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und gelten nur, wenn sie von beiden Parteien bestätigt wurden. ​ ​

§3 Preise ​ Die von der Fotografin zu erbringenden Leistungen werden je nach Vereinbarung zu einem Pauschalpreis oder nach Einzelleistungen berechnet. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden sowie zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese ausgewiesen wird. Sollte die Fotografin nach Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG handeln, erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer. Die Fotografin kalkuliert ihre Leistungen auf Grundlage des vereinbarten Zeit- und Arbeitsaufwands, einschließlich Vorbereitung, Durchführung, Bildauswahl, Bildbearbeitung, Bereitstellung der finalen Dateien sowie gegebenenfalls Anfahrtszeiten und Reisekosten. Für alle Leistungen, die über den im Angebot vereinbarten Umfang hinausgehen, wird – sofern nicht anders vereinbart – ein zusätzlicher Stundensatz gemäß Angebot berechnet. ​ ​

§4 Zahlungsbedingungen ​ Es gelten die im Vertrag bzw. Angebot festgelegten Zahlungsmodalitäten. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der Fotografin sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Hochzeiten oder größeren Fotoaufträgen kann eine Anzahlung vereinbart werden. Der Termin gilt erst nach schriftlicher Buchungsbestätigung und Zahlung der vereinbarten Anzahlung als verbindlich reserviert. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist die Fotografin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen. Erfolgt trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung keine Zahlung, ist die Fotografin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zu vergüten. Eine Aufrechnung seitens des Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese wurden rechtskräftig festgestellt, von der Fotografin anerkannt oder nicht bestritten. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. ​ ​

§5 Kündigung, Rücktritt und Terminverschiebung ​ Sollte die Durchführung des Fotoauftrags aus Gründen höherer Gewalt oder aus einem unvorhergesehenen, von beiden Parteien nicht beeinflussbaren außerordentlichen Grund unmöglich werden, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt hat schriftlich gegenüber der jeweils anderen Partei zu erfolgen. Eine Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

  • Nichterbringung vertraglich geschuldeter Leistungen trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung

  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners

  • schwerwiegende Vertragsverletzungen, die eine weitere Durchführung des Vertrages unzumutbar machen

Bereits erbrachte Leistungen der Fotografin sind vertragsgemäß zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Vorbereitungsleistungen, Beratung, Kommunikation, Konzeptionsarbeit, Anfahrten oder bereits durchgeführte Shootings. Wird ein gebuchter Termin durch den Kunden abgesagt oder verschoben, gelten die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Stornierungsbedingungen. Wurde keine gesonderte Regelung getroffen, ist die Fotografin berechtigt, bereits entstandene Aufwendungen sowie den bis dahin entstandenen Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen. Bei Terminverschiebungen bemüht sich die Fotografin, einen Ersatztermin anzubieten. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit zu einem bestimmten Ersatztermin besteht nicht. ​ ​

§6 Bildauswahl, Bearbeitung und Lieferung ​ Die Auswahl der final zu bearbeitenden und zu liefernden Bilder obliegt der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde erhält die final bearbeiteten Bilder in digitaler Form, üblicherweise über eine passwortgeschützte Online-Galerie oder einen Download-Link. Die genaue Anzahl der Bilder richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. RAW-Dateien, unbearbeitete Bilder sowie verworfene Aufnahmen sind nicht Bestandteil der Lieferung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Bildbearbeitung erfolgt im Stil der Fotografin. Der Kunde erkennt an, dass Bildstil, Farbgebung, Bildlook und künstlerische Bearbeitung wesentliche Bestandteile der fotografischen Arbeit sind. Nachträgliche Änderungswünsche, die über kleinere Korrekturen hinausgehen, können gesondert berechnet werden. Die Fotografin ist bemüht, die Bilder innerhalb des vereinbarten Zeitraums bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, technischer Probleme oder anderer nicht von der Fotografin zu vertretender Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen.

§7 Beanstandungen und Mängel ​ Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Erhalt der Bilder schriftlich gegenüber der Fotografin zu beanstanden. Als Mangel gelten keine Umstände, die auf den künstlerischen Stil der Fotografin, natürliche Lichtverhältnisse, Witterung, Locationgegebenheiten, Verhalten der fotografierten Personen oder sonstige äußere Umstände zurückzuführen sind, auf die die Fotografin keinen Einfluss hat. Der Kunde hat der Fotografin zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, sofern eine Nachbesserung möglich und zumutbar ist. Geschmackliche Abweichungen vom persönlichen Empfinden des Kunden stellen keinen Mangel dar, sofern die Arbeit dem vereinbarten Stil und Leistungsumfang entspricht. ​ ​

§8 Haftung ​ Die Fotografin haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde oder auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Für Schäden, die durch Dritte, Gäste, Dienstleister, Locations, Wetterbedingungen oder andere äußere Umstände entstehen, haftet die Fotografin nicht. Die Fotografin haftet nicht für Einschränkungen der fotografischen Leistung, die durch Vorgaben der Location, Kirchen, Standesämter, Veranstalter oder sonstige Dritte entstehen. Für technische Ausfälle, Datenverlust oder Beschädigung von Speichermedien haftet die Fotografin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Fotografin ist verpflichtet, mit branchenüblicher Sorgfalt zu arbeiten und geeignete Maßnahmen zur Datensicherung zu treffen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. ​ ​

§9 Nutzungsrechte und Urheberrecht ​ Das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Fotografien verbleibt bei der Fotografin. Der Kunde erhält, sofern nicht anders vereinbart, ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für private Zwecke. Dazu gehören insbesondere das Speichern, Drucken, Teilen mit Familie und Freunden sowie die private Veröffentlichung auf Social Media. Bei Veröffentlichung der Bilder in sozialen Medien ist eine Nennung der Fotografin erwünscht. Eine kommerzielle Nutzung, Bearbeitung, Verfremdung, Weitergabe an Dienstleister oder Veröffentlichung durch Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet. Die Weitergabe der Bilder an Dienstleister, Magazine, Blogs, Plattformen oder gewerbliche Anbieter bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Die Fotografin ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Fotografien zu Zwecken der Eigenwerbung, insbesondere auf Website, Social Media, Portfolio, Preislisten, Blogbeiträgen oder Printmaterialien zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht oder eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Bei Hochzeiten, Familienshootings und sonstigen privaten Aufträgen erfolgt eine Veröffentlichung durch die Fotografin mit Rücksicht auf die Privatsphäre des Kunden. ​ ​

§10 Datenschutz ​ Die Fotografin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung, Kommunikation, Rechnungsstellung und Durchführung des Fotoauftrags. Personenbezogene Daten werden nicht ohne Einwilligung des Kunden an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Fotografin. ​ ​

§11 Salvatorische Klausel ​ Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. ​ ​

§12 Sonstiges ​ Die vertraglichen Vereinbarungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Fotografin.